Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ideenhilfe KG
Siezenheimerstraße 35
5020 Salzburg
Österreich

Tel: +43 662 23457 8202
Mobil: +43 676 7971508
Mail: office@ideenhilfe.com

UID-Nr.: ATU79164459
Firmenbuchnr.: FN 599703 t
FB-Gericht: Landesgericht Salzburg

Ideenhilfe KG im folgenden kurz die Ideenhilfe genannt

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1. Die Ideenhilfe erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie auf Grundlage ihrer schriftlichen Angebote. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Ideenhilfe und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Ideenhilfe schriftlich bestätigt werden.

1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht die Ideenhilfe ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch die Ideenhilfe bedarf es nicht, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (z.B.: “es gelten unsere AGB”).

1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6. Die Angebote der Ideenhilfe sind freibleibend und unverbindlich. Diese gelten als Basis für den Vertragsabschluss.

2. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

2.1. Die Ideenhilfe ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Bei der Beauftragung sind bei vereinbarten Fremdleistungen die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von der Ideenhilfe. Die Ideenhilfe haftet nur für das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Empfehlung des Auftraggebers herangezogen, dann haftet die Ideenhilfe nicht.

2.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder durch den Auftraggeber. Bei Beauftragung Dritter durch den Auftraggeber gelten die Vertragsinhalte des beauftragten Dritten gegenüber dem Auftraggeber. Die Ideenhilfe haftet in diesem Fall nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Durchführungsmöglichkeit der Leistungsbeschreibung oder Vertragsinhalten Dritter gegenüber dem Auftraggeber. 

2.3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Auftraggeber namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

3. Termine

3.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Ideenhilfe schriftlich zu bestätigen. 

3.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Ideenhilfe aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Auftraggeber und die Ideenhilfe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht

4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsauftrag sowie dem allfälligen Briefingprotokoll (“Dienstleistungsangebot”). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Ideenhilfe. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Ideenhilfe. Der Erfüllungsort ist der Sitz der Ideenhilfe.

4.2. Der Kunde wird der Ideenhilfe zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die fachgerechte Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Bei Übersendung von Prototypen oder anderen technischen Musteranfertigungen übernimmt die Ideenhilfe keine Haftung für Schäden an diesen nach einem gründlichen Test. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für allfällig entstehende Portogebühren zum Übersenden an die Ideenhilfe oder Rücksenden an den Auftraggeber.

4.3. Der Auftraggeber hat der Ideenhilfe einen Ansprechpartner zur Projektkoordination bereitzustellen.

4.4. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Schutz- und Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Erfindungen oder Ideen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses entstehen, sind dem Dienstgeber mitzuteilen (siehe Arbeitnehmererfindungsgesetzt). Die Ideenhilfe haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Ideenhife wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Ideenhilfe schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ideenhilfe bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt der Ideenhilfe hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4.5. Greift der Auftraggeber selbstständig und ohne Vereinbarung in die Leistung der Ideenhilfe ein oder nimmt Änderungen vor, ist er für den dadurch entstandenen Mehraufwand haftbar. 

4.6. Die Ideenhilfe verpflichtet sich nicht zur rechtlichen Prüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Information. Sollte der Ideenhilfe hinsichtlich eventueller Rechtsverletzungen (wie etwa Straf-, Wettbewerbs-, Urheber- oder sonstige Rechtsverletzungen) etwas auffällig erscheinen, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen. Der Auftraggeber hat diese rechtlich zu prüfen, geschieht dies nicht, geht die Haftung auf den Auftraggeber über.

4.7. Alle Rechte an vereinbarten Leistungen stehen grundsätzlich der Ideenhilfe bzw. deren Lizenzgebern zu. Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber das Recht, die Leistungen im vorgegebenen Umfang zu nutzen. Ist der Umfang nicht vereinbart, umfasst dies die nicht-exklusive Nutzung unter Ausschluss des Rechts zur Unterlizenzierung oder Übertragung an Dritte (oder verbundene Unternehmen) für eigene Zwecke des Auftraggebers, das Recht zur Beschränkung auf das gesetzlich erforderliche Mindestmaß. Der Auftraggeber versteht, dass die Dienste der Ideenhilfe häufig auf Werken oder Diensten Dritter mit umfangreichen Lizenzbedingungen basieren. In Bezug auf Dienstleistungen oder Werke Dritter, die Teil der Dienstleistungen oder Werke von der Ideenhilfe sind, muss der Auftraggeber diese Lizenzbedingungen einhalten.

4.8. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die Leistung als Endprodukt in vereinbarter Weise zu nutzen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Erhalt der maßgeschneiderten internen Arbeitsschritte, die zur Durchführung der Leistung als Grundlage dienen. Die Ideenhilfe ist nicht verpflichtet, diese internen Arbeitsschritte nach Abschluss der Dienstleistung aufzubewahren.

4.9. Ideenhilfe hat das Recht, auf alle von der Ideenhilfe erstellten Arbeiten und Dienstleistungen auf Ideenhilfe als Urheber im Rahmen von eigener Werbung hinzuweisen. Dies betrifft z.B. Namen, Logo der Projektinformationen des Auftraggebers. Dem Auftraggeber steht hier kein Entgelt zu.

4.10. Die Ideenhilfe übernimmt keine Haftung sowie Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der recherchierten Daten und Informationen bei Schutzrechts- und Produktrecherchen.

4.11. Die Ideenhilfe garantiert zu keinem Zeitpunkt die erfolgreiche Umsetzung einer Idee. Die Ideenhilfe ist lediglich an die vereinbarten Dienstleistungen gebunden.

5. Maßgeschneiderte Leistungen

5.1. Beinhaltet die Leistung die Erstellung von Texten, Fotos oder Grafiken, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Änderungen. Die Erstellung weiterer Entwürfe ist kostenpflichtig, sollte der Entwurf trotz fachgerechter Erstellung nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen.

Sollte der Auftraggeber Inhalte bereitstellen, müssen diese in digitaler, weiterverarbeitender Qualität an die Ideenhilfe übermittelt werden. 

6. Entgelt

6.1. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer für Unternehmen und inklusive Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe für Konsumenten.

6.2. Alle zusätzlichen Leistungen der Ideenhilfe, die nicht durch den vereinbarten Dienstleistungsauftrag abgegolten sind, müssen vom Auftraggeber gesondert schriftlich in Auftrag gegeben werden. Diese werden extra in Rechnung gestellt.

6.3. In Rechnungsstellung von Teilleistungen ist die Ideenhilfe jederzeit berechtigt.

6.4. Tritt der Auftraggeber ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Ideenhilfe ganz oder teilweise vom Auftrag zurück, bleibt der Ideehilfe Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. In diesem Fall berücksichtigt die Ideenhilfe nur ​​Einsparungen beim Einkauf noch nicht erbrachter Waren und Fremdleistungen. Die Ideenhilfe behält sich das Recht vor, aus dem Vertrag auszutreten, wenn ein triftiger Grund vorliegt. In diesem Fall werden die bereits geleisteten Aufwände verrechnet.

7. Zahlung

7.1. Die Rechnungen von der Ideenhilfe sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind binnen sieben Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Durchführung der Dienstleistung beginnt erst nach vollständiger Bezahlung. Wurde eine Teilzahlung vereinbart, beginnt die Ideenhilfe nach Erhalt des ersten Teilbetrages.

7.2. Die erbrachten Dienstleistungen und zu übermittelnden Informationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Ideenhilfe.

7.3. Die Ideenhilfe behält sich das Recht vor, Ratenzahlung anzubieten.

7.4. Bei Zahlungsverzug behält sich die Ideenhilfe das Recht vor, zusätzliche Mahnspesen in Höhe von 15€ zu fordern. Bei fortgesetztem Zahlungsverzug und erfolglosen Zahlungsaufforderungen ist die Ideenhilfe berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Klage bei Gericht einzureichen.

8. Datenschutz, Geheimhaltung & Abwerbeverbot

8.1. Es gilt die Datenschutzerklärung der Ideenhilfe. 

9. Widerrufsrecht von Konsumenten & Online Streitbeteiligung

9.1. Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz und bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage im Falle eines Dienstleistungsvertrags ab dem Vertragsabschluss.

9.2. Der Widerruf muss vom Konsumenten in schriftlicher Form (Post, Email) an die Ideenhilfe KG (Siezenheimerstraße 35, 5020 Salzburg, office@Ideenhilfe.com) übermittelt werden.

9.3. Wenn Auftraggeber einen Dienstleistungsvertrag widerrufen, hat die Ideenhilfe alle bereits getätigten Zahlungen an die Ideenhilfe unverzüglich zurückzuzahlen. 

9.4. Muster-Widerrufs-Formular. Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden.

An die
Ideenhilfe KG 
Siezenheimerstraße 35
A-5020 Salzburg
Tel.: +43 662 23457 8202
office@ideenhilfe.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)
Erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

9.5. Die Dienstleistung wurde vollständig erbracht, wenn der Auftraggeber noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist den Beginn der Ausführung verlangt hat und schriftlich von seinem Widerrufsrecht zurückgetreten ist. 

9.6. Zur Schlichtung von Streitigkeiten hat die EU eine “Online Streitbeilegungsplattform” (ec.europa.eu/odr) errichtet. Die Ideenhilfe entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht die Ideenhilfe unter office@ideenhilfe.com zur Verfügung.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Ideenhilfe gilt ausschließlich österreichisches Recht.

10.2. Bei Geschäften mit Verbrauchern, bei denen die Ideenhilfe ihre berufliche und gewerbliche Tätigkeit im Land des Verbrauchers ausgeübt hat, sind die zwingenden Verbraucherschutzgesetze des Landes des Verbrauchers anzuwenden.

10.3 Als Gerichtsstand alle Streitigkeiten zwischen Ideenhilfe und Auftraggeber wird das zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart.