4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsauftrag sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Dienstleistungsangebot“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Ideenhilfe. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Ideenhilfe. Der Erfüllungsort ist der Sitz der Ideenhilfe.
4.2. Der Kunde wird der Ideenhilfe zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die fachgerechte Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Bei Übersendung von Prototypen oder anderen technischen Musteranfertigungen übernimmt die Ideenhilfe keine Haftung für Schäden an diesen nach einem gründlichen Test. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für allfällig entstehende Portogebühren zum Übersenden an die Ideenhilfe oder Rücksenden an den Auftraggeber.
4.3. Der Auftraggeber hat der Ideenhilfe einen Ansprechpartner zur Projektkoordination bereitzustellen.
4.4. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Schutz- und Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Erfindungen oder Ideen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses entstehen, sind dem Dienstgeber mitzuteilen. Die Ideenhilfe haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Ideenhilfe wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die Ideenhilfe schad- und klaglos.
4.5. Greift der Auftraggeber selbstständig und ohne Vereinbarung in die Leistung der Ideenhilfe ein oder nimmt Änderungen vor, ist er für den dadurch entstandenen Mehraufwand haftbar.
4.6. Die Ideenhilfe verpflichtet sich nicht zur rechtlichen Prüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Information. Sollte der Ideenhilfe hinsichtlich eventueller Rechtsverletzungen etwas auffällig erscheinen, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen. Der Auftraggeber hat diese rechtlich zu prüfen; geschieht dies nicht, geht die Haftung auf den Auftraggeber über.
4.7. Alle Rechte an vereinbarten Leistungen stehen grundsätzlich der Ideenhilfe bzw. deren Lizenzgebern zu. Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber das Recht, die Leistungen im vorgegebenen Umfang zu nutzen. Ist der Umfang nicht vereinbart, umfasst dies die nicht-exklusive Nutzung unter Ausschluss des Rechts zur Unterlizenzierung oder Übertragung an Dritte für eigene Zwecke des Auftraggebers, beschränkt auf das gesetzlich erforderliche Mindestmaß.
4.8. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die Leistung als Endprodukt in vereinbarter Weise zu nutzen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Erhalt der maßgeschneiderten internen Arbeitsschritte, die zur Durchführung der Leistung als Grundlage dienen. Die Ideenhilfe ist nicht verpflichtet, diese internen Arbeitsschritte nach Abschluss der Dienstleistung aufzubewahren.
4.9. Die Ideenhilfe hat das Recht, auf alle von der Ideenhilfe erstellten Arbeiten und Dienstleistungen im Rahmen eigener Werbung hinzuweisen. Dies betrifft z. B. Namen, Logo und Projektinformationen des Auftraggebers. Dem Auftraggeber steht hier kein Entgelt zu.
4.10. Die Ideenhilfe übernimmt keine Haftung sowie Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der recherchierten Daten und Informationen bei Schutzrechts- und Produktrecherchen.
4.11. Die Ideenhilfe garantiert zu keinem Zeitpunkt die erfolgreiche Umsetzung einer Idee. Die Ideenhilfe ist lediglich an die vereinbarten Dienstleistungen gebunden.
4.12. Die Leistungen der Ideenhilfe umfassen die direkte oder indirekte Unterstützung bei der Erarbeitung, Optimierung oder praktischen Umsetzung einer individuellen Vermarktungs- bzw. Implementierungsstrategie, abgestimmt auf die Idee, die Erfindung oder das Geschäftsmodell des Auftraggebers. Diese Tätigkeit umfasst keine Leistungen, welche berufsmäßig zur Parteienvertretung befugten Personen vorbehalten sind.
4.13. Für Schutzrechtsanmeldungen ist der Rechteinhaber bzw. Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Eine Garantie, ob die Anmeldung des Schutzrechtes möglich ist, kann nicht gegeben werden.
4.14. Die Ideenhilfe ist über den vereinbarten Dienstleistungsauftrag hinaus nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, Warnungen auszusprechen oder Aufklärungen vorzunehmen.
4.15. Der Auftraggeber wird die Ideenhilfe auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen zur Idee, zur Erfindung oder zum Geschäftsmodell – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
4.16. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die elektronische Kommunikation mit der Ideenhilfe unverschlüsselt stattfinden kann. Er ist sich der damit verbundenen Risiken bewusst. Die Ideenhilfe sowie deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entstehen.
4.17. Die Ideenhilfe führt Recherchen in einem für sie wirtschaftlich sinnvollen Rahmen durch. Die Ergebnisse dienen als Überblick und stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit dar.
4.18. Die Dienstleistung endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der Zustellung eines Projektberichtes.
4.19. Auskünfte und Stellungnahmen der Ideenhilfe zum Auftrag – einschließlich aller Berichte und Recherchen – sind nicht verbindlich. Dies gilt für Mitteilungen der Ideenhilfe, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen gleichermaßen.